Robotergesetze


Wie werden wir in Zukunft mit Robotern zusammenleben? Das EU-Parlament berät diese Frage und findet Antworten in Isaac Asimovs Robotergesetzen.


Februar 2017



Von Mary Shelleys „Frankenstein“ über Karel Čapeks „R.U.R. – Rossum's Universal Robots“ bis hin zu HAL 9000 aus Stanley Kubricks Filmklassiker „2001: Odyssee im Weltraum“: Immer schon wimmelte es in unseren Fantasiewelten nur so von menschenähnlichen Maschinen, die schon bald nicht mehr ihren Schöpfern gehorchen und ein – für Menschen gefährliches – Eigenleben entwickeln. Doch längst sind Roboter nicht nur im Reich der Fantasie zu Hause: Selbstfahrende Autos, Chatbots, die verschiedensten Haushaltshelfer und viele andere selbstlernende Maschinen, die eigenständig handeln und „denken“, ziehen in mehr und mehr Lebensbereiche ein und prägen immer stärker den Alltag.

Diese Entwicklung wirft eine Reihe neuer Fragen für die Gesellschaft auf, allen voran, wie der Mensch die Kontrolle behält. Aber auch gilt es Antworten darauf zu finden, wer zahlt, wenn ein Roboter Schaden anrichtet oder wie es um das von Robotern geschaffene geistige Eigentum steht. Und angesichts des Vorrückens von Robotern in immer weitere Arbeitsplätze geht es auch um die Frage, ob für industrielle Roboter Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden sollen. Denn Industrieroboter agieren immer ausgeklügelter und autonome Fahrzeuge oder Pflegeroboter sind alles andere als Zukunftsmusik, dennoch existieren keine Regeln des Umgangs mit den intelligenten Maschinen. Wie so oft, eilt die technische Entwicklung der Gesetzgebung davon. Das EU-Parlament will das nun ändern und berät über das Zusammenleben von Mensch und Maschine sowie einen entsprechenden rechtlichen Rahmen.

Bisher stand fest: Der Roboter ist kein Rechtssubjekt und kann in all diesen Fragen nicht selbst belangt werden. Doch je selbstbestimmter Maschinen werden, desto unbrauchbarer erscheint diese alte Auffassung. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments will daher eine strengere Regulierung intelligenter Maschinen sowie ethische Grundprinzipien, die bei der Entwicklung einzuhalten sind. Gefordert wird außerdem eine neue EU-Behörde, die für die Themen Roboter und Künstliche Intelligenz zuständig sein soll. Zudem sollen Roboter mit einem so genannten „Kill Switch“ ausgestattet sein, einer Notfallabschaltfunktion. Darüber hinaus aber befasst sich der Rechtsausschuss auch mit der Frage des rechtlichen Status der Maschinen und erwägt, dass „für die ausgeklügeltsten autonomen Roboter ein Status als elektronische Person mit speziellen Rechten und Verpflichtungen festgelegt werden könnte“.

Genau 25 Jahre nach dem fiktiven Auftritt von HAL 9000, in den Science-Fiction-Autor Arthur C. Clarke und Regisseur Stanley Kubrick in den späten 1960er Jahren Erkenntnisse führender IT-Experten, KI-Forscher und anderer Wissenschaftler darüber einfließen ließen, was ein Computer in der fernen Zukunft von 2001 alles leisten könne, befasst sich das EU-Parlament mit einem Regelwerk für Roboter und Künstliche Intelligenz. Interessanterweise fanden sogar jene von Science-Fiction-Autor Isaac Asimov bereits 1942 formulierten Robotergesetze Eingang in das EU-Dokument. Den Kerngedanken von Asimovs „Grundregeln des Roboterdienstes“ bildet ein dreistufiges, hierarchisches System, das Roboter zum Schutz des Menschen, Gehorsam gegenüber Menschen sowie Schutz der eigenen Existenz verpflichtet. Entwickler müssten, so der EU-Resolutionsentwurf, diese Gesetze beachten bis Maschinen ein eigenständiges Bewusstsein erlangen. Diese Überlegungen scheinen zunächst futuristisch, doch schreiten die Entwicklungen auf dem Gebiet der Robotik und Künstlichen Intelligenz derart rasch voran, dass es höchste Zeit ist, sich über klare Regeln einig zu werden.

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